Taschenpfändung - das sollten Sie wissen

Taschenpfändung – das sollten Sie wissen

Sie kann für Schuldner genau so unangenehm werden, wie sie klingt: Bei einer Taschenpfändung ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, alles, was ein Schuldner bei sich trägt, im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu pfänden.

Dabei beschränkt sich dieses Vorgehen nicht nur auf die mitgeführte Tasche, auch mit dem Durchsuchen der Kleidung muss gerechnet werden. 

Rechtliche Voraussetzungen für eine Taschenpfändung

Grundlage für eine Taschenpfändung ist ein zugestellter Vollstreckungstitel. Liegt dieser – noch – nicht vor, darf bei keinem Schuldner eine solche Pfändung vorgenommen werden.

Auch darf keine Person durchsucht oder deren Taschen und Geldbörsen in Verwahrung genommen werden, wenn nicht ein ausreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der Betroffene bewusst Geld oder pfändbare Wertsachen bei sich trägt, um diese der Zwangsvollstreckung oder der Privatinsolvenz zu entziehen.

Wie wird die Taschenpfändung durchgeführt?

Eine Taschenpfändung ist nur zulässig, wenn der Gläubiger einen entsprechenden Antrag beim Gericht gestellt hat. Dies wird allerdings oft im Rahmen eines üblichen Vollstreckungsrahmen bereits gemacht. Der Schuldner erhält deswegen keine gesonderte Nachricht darüber.

Diese Pfändungsart stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Schuldner dar. Deshalb gelten strenge Vorschriften für die Durchführung. Nur der Gerichtsvollzieher oder ein Vollziehungsbeamter/eine Vollziehungsbeamtin dürfen aufgrund des Verdachtes den Schuldner durchsuchen. Der Durchsuchende muss dabei dem gleichen Geschlecht angehören. 

Wehren gegen die Taschenpfändung – möglich oder aussichtslos?

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, so gibt es kaum eine Möglichkeit, Bargeld oder pfändbare Gegenstände der Taschenpfändung zu entziehen. Anders als bei einer Lohnpfändung gilt keine Pfändungshöchstgrenze. Alles, was zur Deckung der Schulden beiträgt, darf gepfändet werden.

Allerdings ist auch durch Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte die sogenannte Verhältnismäßigkeit zu wahren. Hilfsmittel wie Brillen, Gehstöcke oder das Hörgerät können so wenig gepfändet werden wie der Ehering.

Gehören mitgeführte Gegenstände einem Dritten, so hat dieser lediglich das Recht, sich durch eine Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung zu wehren.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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