Pfändungsrechner 2018 – Jetzt Pfändungsfreigrenze errechnen
Bei einer Zwangsvollstreckung kommt es häufig zu einer Lohnpfändung. Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) § 850 “Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen” gibt es jedoch Pfändungsfreigrenzen, unterhalb derer nicht gepfändet werden darf.
Mit unserem Pfändungsrechner können Sie diesen Freibetrag schnell und unkompliziert ausrechnen!
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass ein Schuldner trotz Pfändung sein Existenzminimum sicherstellen und für unterhaltspflichtige Personen aufkommen kann. Der Pfändungsfreibetrag steigt dabei mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
Die exakte Höhe des unpfändbaren Anteils vom Nettoeinkommen wird alle zwei Jahre aufgrund wirtschaftlicher und steuerlicher Entwicklungen in der Pfändungstabelle (neu ab dem 1. Juli 2017) festgelegt. Wenn Sie herausfinden möchten, wieviel Ihnen von Ihrem Einkommen bzw. Lohn bleibt, können Sie also auch in die aktuelle Pfändungstabelle nachschauen. Einfacher geht es allerdings mit unserem Pfändungsrechner!
Den monatlich pfändbaren Betrag berechnen
Mit unserem Pfändungsrechner finden Sie schnell und bequem den Betrag heraus, der von Ihrem Einkommen gepfändet und unter Ihren Gläubigern aufgeteilt werden darf. Sie müssen lediglich Ihr bereinigtes Nettoeinkommen und die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen angeben.
Das bereinigte Nettoeinkommen berechnet sich übrigens wie folgt: Einkommen minus Zulagen, Einmalzahlungen, vermögenswirksame Leistungen. Von dieser Restsumme wird – sofern Sie es bekommen – jeweils die Hälfte des Weihnachtsgeldes oder Urlaubsgeldes abgezogen. Zu den Personen, für die eine Unterhaltspflicht bestehen könnte, sind z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner.
Pfändungsrechner
Monatliches Nettoeinkommen:0,00 Euro
0 Personen
Monatlich pfändbarer Betrag: 0.00 Euro
Dieser Pfändungsrechner basiert auf den aktuellen Pfändungsfreigrenzen (Gültig ab 28.03.2017). Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.