FAQ PRIVATINSOLVENZ

Was passiert mit dem Ehepartner bei einer Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz wird über das Vermögen einer einzelnen Person eröffnet, deshalb haften Ehepartner in der Regel nicht für die Schulden ihres insolventen Ehepartners. Ausnahmen bestehen, wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehegatte

  • als Bürge für die Schulden des Ehepartners aufgetreten ist,
  • finanziell so leistungsfähig ist, dass er für die Erstattung der während des Insolvenzverfahrens anfallenden Gerichts- und Treuhänderkosten herangezogen werden kann,
  • mit seinem Ehepartner beim Finanzamt gemeinsam veranlagt ist (er kommt dann nur für Steuerschulden mit auf).

Untereinander können Ehepartner unterhaltspflichtig sein. Der Unterhaltsanspruch des Ehepartners wird jedoch auf das pfändbare Einkommen des insolventen Ehepartners angerechnet.

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