Kosten einer Privatinsolvenz

Kosten einer Privatinsolvenz

1. Beratungskosten

Ein Insolvenzverfahren verursacht Kosten, die der Schuldner tragen muss. Zwar arbeiten öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen kostenlos, jedoch „zahlt“ man hier auch. Im Vergleich zu einer anwaltlichen Schuldnerberatung wartet man deutlich länger auf einen Termin und wird dementsprechend später schuldenfrei. Außerdem muss man sich größtenteils selbst um Formalitäten und „Bürokram“ kümmern, was sehr zeitaufwendig ist.

Entscheidet man sich also für eine private Schuldnerberatung, die dann evtl. auch den Insolvenzantrag stellt, muss man das Honorar als Kosten einkalkulieren.

Wer sich die Beratung durch einen Anwalt nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu beantragen. Dieser gilt jedoch nur bis zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs.

2. Verfahrenskosten: Kosten für Gericht und Treuhänder

Zu den weiteren Kosten gehören die Verfahrenskosten, die sich gemäß § 54 InsO in Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter / Treuhänder gliedern.

Wie hoch diese sind, richtet sich nach der Insolvenzmasse, wobei auch Mindestgebühren gelten. Auch wenn Sie kein Vermögen haben, müssen Sie daher mit Kosten von mindestens 2.000,- Euro rechnen.

Die Verfahrenskosten können Sie stunden. Sie fallen nicht unter die Restschuldbefreiung und müssen auch weitergezahlt werden, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.

FAZIT

Ein Insolvenzverfahren verursacht an verschiedenen Stellen viel Arbeit, die bezahlt werden muss. Diese Kosten sollten Sie jedoch nicht davon abhalten, eine Privatinsolvenz zu beantragen.

Schließlich kostet das Verzögern eines Insolvenzverfahrens i.d.R. deutlich mehr. Und dabei sprechen wir „nur“ von den finanziellen Belastungen. Ständige Geldsorgen haben meistens auch viele negative psychische Begleiterscheinungen, die Sie mit einer geregelten Insolvenz deutlich abmildern können.

 

Photo by Micheile Henderson on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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