Insolvenz bei Angestellten

Angestellte verfügen in der Regel über ein festes Einkommen, das heutzutage in manchen Fällen jedoch nicht immer zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungskosten ausreicht. Schulden aus dem Vormonat können dann nicht vollständig getilgt werden und wachsen somit von Monat zu Monat weiter an.

Sofern die regelmäßigen Zahlungen die Einnahmen langfristig übersteigen, ist eine sinnvolle Finanzplanung quasi unmöglich. In dieser Situation spricht man von (drohender) Überschuldung.

Auch eine Scheidung, Unterhaltszahlungen, Krankheit usw. können zu einer Verschuldung beitragen. Der Schuldner gerät in einen Teufelskreis, denn Schulden können nicht nur eine seelische Belastung darstellen, sondern den Angestellten weniger belastbar und leistungsfähig machen.

Die finanziellen Probleme des Angestellten führen nicht selten dazu, dass die Arbeitsleistung leidet, besonders dann, wenn eine Privatinsolvenz droht.

Grundsätzlich ist der Angestellte nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber über seine finanziellen Probleme zu informieren, auch nicht in einem Bewerbungsgespräch. Jedoch ist die Angst vor einer möglichen Kündigung unbegründet, da eine Verbraucherinsolvenz kein anerkannter Kündigungsgrund ist.

Kommt es zu einer Lohnpfändung bzw. Gehaltspfändung, ist das für den Arbeitgeber allerdings mit einen erhöhten Verwaltungsakt bei den Gehaltszahlungen verbunden. Zwar geht ein Großteil des Gehalts an den Angestellten, i.d.R. aber ein Teil an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder (siehe Pfändungstabelle 2023 / 2024).

Lediglich gegen Lohnabtretungen (z. B. bei Kreditverträgen) kann sich ein Arbeitgeber wehren und diese im Arbeitsvertrag ausschließen. Vielfach unterstützen Arbeitgeber ihre Angestellten bei den Bemühungen, einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu erwirken, um eine Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Sind Sie Angestellter und kämpfen mit Zahlungsschwierigkeiten? Bei (drohender) Überschuldung sollten Sie möglichst schnell die professionelle Hilfe unserer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

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