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Zwangsvollstreckung

Bei einer Zwangsvollstreckung setzt der Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Schuldner unter Anwendung von Mitteln staatlicher Gewalt durch. Eine Zwangsvollstreckung erfolgt dann, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg haben, weil sie der Schuldner einfach ignoriert.

Die Zwangsvollstreckung ist das äußerste Mittel des Gläubigers, seine Forderungen durchzusetzen. Das bekannteste Organ der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher. Er ist ein staatliches Organ der Rechtspflege und handelt im Auftrag des Gläubigers.

Dabei geht es meist um eine Sachpfändung. Das ist eine Beschlagnahme von Gegenständen im Eigentum des Schuldners, mit deren Verkauf die Forderungen zumindest teilweise beglichen werden können. Andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind die Lohnpfändung oder die Kontopfändung. Dabei handelt es sich um eine Beschlagnahme von Geld bzw. Einkommen.

Bei der Zwangsvollstreckung gelten strenge Regeln. Bestimmte Gegenstände sind unpfändbar und bei der Lohn- oder Kontopfändung muss dem Schuldner das Existenzminimum gelassen werden (Pfändungsfreigrenze).

Die Zwangsvollstreckung kommt in zeitlicher Hinsicht oft vor der eigentlichen Insolvenz (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz). Pfändungen begleiten den Schuldner auf den Weg zur Schuldnerberatung oder in die Insolvenz. Im eröffneten Insolvenzverfahren hingegen ist die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig.

Das Insolvenzverfahren ist durch die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger geprägt; im Zwangsvollstreckungsverfahren gilt hingegen der Grundsatz: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

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