EU-Richtlinie: Privatinsolvenz demnächst maximal 3 Jahre?

EU-Richtlinie: Privatinsolvenz demnächst maximal 3 Jahre?

In Deutschland sind fast sieben Millionen Menschen über 18 Jahre verschuldet. Nicht selten ist die Schuldenlast so hoch, dass die Verbindlichkeiten mit Blick auf Einkommen und Haushaltskasse nicht zu tilgen sind. In manchen Fällen hilft meist nur die Privatinsolvenz, um den Schuldenberg abzubauen. Eine neue Richtlinie der Europäischen Union könnte Schuldnern hierzulande entgegenkommen. 

Privatinsolvenz, Schulden, Gründe für Zahlungsunfähigkeit, Mann mit leeren Hosentaschen

Die EU-Richtlinie soll bis 2021 von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, betrifft zunächst aber nur Unternehmensinsolvenzen, die dann nur noch höchstens drei Jahre dauern sollen. Durch die Änderung von Gesetzen sollen außergerichtliche Lösungen vereinfacht und damit die Zahl an Firmeninsolvenzen reduziert werden.

Experten diskutieren jedoch darüber, die 3-Jahre-maximal-Regelung auch auf private Insolvenzverfahren auszuweiten. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die Argumente gegen diesen Entwurf haben.

Aktueller Stand in Sachen Privatinsolvenz

Wer sich in Deutschland mithilfe einer Privatinsolvenz aus seiner schlechten finanziellen Situation befreien möchte, hat einen langen Weg vor sich. In der Regel dauert eine Privatinsolvenz sechs Jahre. Während dieser Zeit werden alle finanziellen Mittel oberhalb des Existenzminimums gepfändet und über den Treuhänder an die Gläubiger weitergeleitet.

Sofern der Schuldner mindestens 35 Prozent der Gesamtschuld zurückzahlen kann, ist er schuldenfrei nach 3 Jahren. Schafft der Schuldner das nicht, erteilt das Insolvenzgericht unter Umständen frühestens nach fünf Jahren eine Restschuldbefreiung. Gelingt auch das nicht, dauert das Insolvenzverfahren, wie erwähnt, sechs Jahre. Danach wird der Schuldner von der Restschuld befreit und darf sein künftiges Einkommen wieder vollumfänglich behalten.

Vorteile für Schuldner

Bis zum Jahr 2021 möchte die Europäische Union die Insolvenzdauer für Unternehmen auf drei Jahre senken. An dieser Richtlinie orientiert sich auch die derzeitige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Sie möchte die EU-Richtlinie auch für Privatpersonen durchsetzen, um sie schneller von ihren Schulden zu befreien.

Vorteile einer Privatinsolvenz im Überblick

In den meisten Fällen wäre dies auch sinnvoll, da viele Schuldner aufgrund der Höhe der Verbindlichkeiten nicht in der Lage sind, diese innerhalb der sechs Jahre zurückzuzahlen. Häufig steigen die Kosten des Verfahrens, ohne dass die Gläubiger ihr Geld zurückerhalten – oder zumindest einen Teil davon. Fast 70 Prozent der jährlich geführten Verfahren in Deutschland verlaufen ereignislos oder nur in einem geringen Maße, wodurch die Schuldner über sechs Jahre hinweg belastet werden und die Kosten des Verfahrens zunehmend an der Haushaltskasse nagen.

Der Schuldner ist nicht nur schneller seine Schulden los, sondern blickt sicherlich auch optimistischer in die Zukunft als er es bei einer Insolvenzdauer von sechs Jahren macht.

Kritik der Gläubiger

Zwar würde eine verkürzte Dauer der Verbraucherinsolvenz den Schuldnern deutlich helfen, allerdings auf Kosten der Gläubiger. Entsprechend wächst auf deren Seite die Kritik an den Vorschlägen der Bundesjustizministerin. So steht die Befürchtung im Raum, dass die neuen Regularien dafür sorgen, dass viele Schuldner eine entsprechende Gesetzesänderung ausnutzen könnten.

Privatinsolvenz vermeiden mit einem außergerichtlichen Vergleich

Die Halbierung der Maximaldauer könnte Experten zufolge einen rasanten Anstieg der Privatinsolvenzen zur Folge habe. Begründet wird diese Annahme damit, dass die Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren als sehr attraktiv angesehen werden könnte. Um die Schuldner nicht gänzlich auf ihren Kosten sitzen zu lassen, werden mögliche Rahmenbedingungen diskutiert.

Die Verkürzung auf drei Jahre ist insbesondere mit Blick auf andere EU-Staaten ein logischer Schritt, in denen das Insolvenzverfahren jetzt bereits nur 18 Monate dauert. Doch sollte die Lösung nicht zum Nulltarif möglich sein. Es gilt, einen Weg zu finden, der einerseits die Schuldner frühzeitig aus der Schuldenfalle befreit, andererseits auch die berechtigten Forderungen der Gläubiger berücksichtigt.

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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