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Insolvenz

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Andere Begriffe, die oft synonym verwendet werden sind Bankrott oder Konkurs. Letztere Bezeichnung ist heute noch in der Schweiz und Österreich gebräuchlich. Im Rechtswesen haben Bankrott und Konkurs jedoch eine andere Bedeutung.

Wenn ein Unternehmen oder eine natürliche Person nicht mehr in der Lage ist, seine Forderungen zu begleichen und dieser Vorgang voraussichtlich mehr als 21 Tage anhält, spricht man von einer Insolvenz.

Eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit stellt dagegen keine Insolvenz dar. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, das Regelinsolvenz genannt. Werden natürliche Personen zahlungsunfähig, heißt das Verbraucherinsolvenz oder umgangssprachlich: Privatinsolvenz.

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