Privatinsolvenz bei Rentnern

Rentner können aufgrund ständig steigender Kosten (z. B. Gas, Strom, Wasser, Mietpreis) schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn der gewohnte Lebensstandard muss den steigenden Preis- und Kostensteigerungen angepasst werden, wobei sich die Rentenbezüge jedoch nur wenig erhöhen.

Weitere Gründe für eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit können im Alter die steigenden Kosten für Medikamente, medizinische Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte sein.

Deckt die Rente die Kosten nur bedingt, ist der Weg in die Altersarmut nicht weit. Eine Privatinsolvenz ist für Rentner dann oftmals der letzte Weg, um finanziell wieder einigermaßen auf die Beine zu kommen.

Gerade für Senioren bedeutet das jedoch einen starken seelischen Stress. Daher kann es sehr sinnvoll sein, einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern anzustreben. Gläubiger verzichten meistens auf etwas Geld, als dass sie eine Verbraucherinsolvenz abwarten, bei der sie möglicherweise völlig leer ausgehen. Das ist schnellere und bessere Lösung.

Zudem ist das Scheitern des Schuldenvergleichs eine Voraussetzung für die Privatinsolvenz.

In einem Insolvenzverfahren sind Renten (Pensionen, Betriebs- oder Altersrenten) grundsätzlich als Einkommen anzusehen und können somit bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Einen Sonderfall stellt die Hinterbliebenenrente dar, die gemäß § 850 ZPO nicht pfändbar ist.

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    Wird neben der Hinterbliebenenrente noch zusätzlich Altersrente, Einkommen oder Arbeitslosengeld bezogen und die Pfändungsfreigrenze dadurch überschritten, so ist der darüber hinausgehende Betrag allerdings gemäß § 850c ZPO pfändbar.

    Auch die private Altersvorsorge (z. B. private Lebens- oder Rentenversicherung) ist seit 31.03.2007 in begrenztem Umfang vor einer Pfändung geschützt. So soll sichergestellt werden, dass die angesparte Altersvorsorge (gilt auch für Riester-/Rürup-Renten) durch eine Insolvenz nicht verlorengeht.

    In § 851c Abs. 2 ZPO wurden Sockelbeträge für bestimmte Altersstufen bis zum 65. Lebensjahr festgesetzt. Während der Wohlverhaltensphase haben Rentner die Möglichkeit, sich etwas Geld hinzuzuverdienen.

    Allerdings ist darauf zu achten, dass der Pfändungsfreibetrag nicht überschritten wird, da der darüber hinausgehende Betrag wiederum gepfändet werden kann.

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